Ab dem 35. Lebensjahr steht Ihnen alle drei Jahre eine Gesundheitsuntersuchung zu. Diese umfasst eine körperliche Untersuchung, Kontrolle von Urin und vierer Blutwerte (Cholesterinwerte und Blutzucker). Hiermit sollen chronische Erkrankungen frühzeitig entdeckt werden.
Gerne können Sie auch alle 12 Monate die Gesundheitsuntersuchung in Anspruch nehmen. Hierfür berechnen wir eine Kostenpauschale nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).
Gewisse Erkrankungen stellen ein überproportional erhöhtes Gesundheitsrisiko dar. Einer Verschlimmerung z.B. einer Zuckerkrankheit kann man durch regelmäßige Kontrollen entgegenwirken. Die Kosten hierfür werden von Ihrer Krankenkasse getragen.
Nicht alle Flecken sind gefährlich. Damit das auch so bleibt bietet unsere Praxis das Hautkrebsscreening ab dem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre über Ihre Krankenversicherungskarte an.
Bitte beachten Sie hierzu ausführlichere Informationen unter dem Link Vorsorge.
Bitte beachten Sie das es je nach Krankenkasse Ausnahmen gibt. So ist bei einigen Krankenkassen auch das Hautkrebsscreening ab dem 18. Lebensjahr möglich. Sollten Sie keinen Anspruch auf ein Hautkrebsscreening seitens Ihrer Krankenkasse haben ist es als Zusatzleistung möglich dieses trotzdem durchführen zu lassen.
Von automatisierter Durchblutungsmessung auch ABI (Arm Bein Index) genannt bis hin zum Ultraschall bieten wir in der Praxis einen hohen Leistungsstandard.
Dr. med. M. Becker-Glanert
Fachärztin für Allgemeinmedizin
Bachemer Str. 1a
50354 Hürth
Telefon: 02233/31034
Fax: 02233/32233
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